Bestattungsvorsorge
Der Tod ist der natürliche Abschluss des Lebens und wartet auf alle von uns. Aber nur die wenigsten sind tatsächlich auf das Unausweichliche vorbereitet. Wer heute schon für morgen denkt, der kümmert sich auch um eine angemessene Bestattungsvorsorge. Denn nur so kann man seine Angehörigen im Ernstfall entlasten und hat gleichzeitig die Möglichkeit, bei der eigenen Beerdigung ein Wörtchen mitzureden.
Bestattungsvorsorgevertrag
Fragen stellen, Ideen entwickeln, Unsicherheiten beseitigen… jede Frage ist berechtigt… Trauen Sie sich, sie uns zu stellen. Wir beraten Sie individuell nach Ihren Vorstellungen.
Essenzieller Baustein für eine optimale Bestattungsvorsorge ist ein sogenannter Bestattungsvorsorgevertrag, den Sie mit einem Bestatter Ihrer Wahl, wie dem Bestattungshaus Müller in Sottrum, abschließen. Hier können Sie vertraglich all das festlegen, was Ihnen bei Ihrer Beerdigung wichtig ist – von der gewünschten Bestattungsart über den Ort der Beisetzung bis hin zu dem ausgesuchten Sarg, der Urne oder der Musik, die bei der Trauerfeier gespielt werden soll. Sie sprechen das mit uns durch, wir halten alles für später in Ihrem Bestattungsvorsorgevertrag fest und kalkulieren die anfallenden Kosten.
Natürlich ist es gut, sich bei so einem wichtigen Thema von Menschen mit Erfahrung wie uns beraten zu lassen. Und wir stehen Ihnen dafür gerne kostenlos und unverbindlich zur Verfügung. Dafür müssen Sie einfach nur einen Termin mit uns ausmachen.
Treuhandkonto
Zum 01.01.2004 wurde das Sterbegeld für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen. Aus diesem Grund müssen die Angehörigen eines Verstorbenen die gesamten Kosten der Bestattung, sofern keine private Vorsorge getroffen wurde, tragen.
Eine solche private Vorsorge zur Absicherung der Bestattungskosten kann über eine Kapitalrücklage auf einem Treuhandkonto erfolgen. Hier arbeiten wir seit vielen Jahren mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen. Dieses Treuhandkonto ist zweckgebunden, und der im Todesfall verfügbare Betrag wird deshalb ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet, wie sie im Vorsorgevertrag von Ihnen festgelegt wurde. Diese Form der Vorsorge sichert also die mit uns vereinbarten Leistungen ab und ist deshalb empfehlenswert.
Im Sterbefall erfolgt die Auszahlung des zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Betrages inklusive der Zinsen, nach Vorlage der Sterbeurkunde, an uns. So können wir unsere vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber uneingeschränkt erfüllen. Nach Erbringung unserer Leistungen erfolgt die Abrechnung auf Basis einer detaillierten Kostenaufstellung. Ergibt sich ein Überschuss, so wird dieser an die Erben ausgezahlt.
Die Vorsorge mittels eines Treuhandkontos hat für Sie folgende Vorteile:
- Verwaltung und Anlage des eingezahlten Betrages gemäß Kapitalanlagegesetz
- Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
- Individuelle Vertragsgestaltung
- Keine laufenden Einzahlungen
- Keine Kontoführung
- Ausfallbürgschaft einer Namhaften Bank für Ihre getätigte Einlage
Wir informieren Sie gerne kostenlos und unverbindlich näher zu diesen Finanzierungsmodellen. Fragen Sie uns einfach danach.
Sterbegeldversicherung
Als Alternative zur Kapitalanlage bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zur Absicherung der Bestattungskosten eine Sterbegeldversicherung. In diesem Bereich arbeiten wir mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. zusammen. Die Sterbegeldversicherung wird dann über einen sogenannten Gruppentarif bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen.
Diese Form der finanziellen Vorsorge hat beispielsweise folgende Vorteile:
- Vertragsabschluss ohne Gesundheitsprüfung
- Aufnahme bis zum 85. Lebensjahr
- Kapitalversicherung mit Überschussbeteiligung
- Sehr günstige Beiträge
- Flexible Zahlungsmodalitäten
Sie haben Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge und wünschen sich weitere Informationen? Dann machen Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin mit uns aus.